Abklärungen zum Kindswohl
Zivilrechtlicher Kindesschutz
Gerne übernehme ich in einem zeitlich befristeten Auftrag von Seiten der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde oder des Gerichts Abklärungen zum Kindswohl. Ich kläre ab, ob das Kind in der Familie genügend Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und die nötige Förderung für seine Entwicklung erhält und ob, beziehungsweise welche Massnahmen angezeigt sind, damit das Kindswohl gewahrt ist. Meine Abklärung wird mit einem Schlussbericht zuhanden des Auftraggebers beendet. Er enthält Empfehlungen für allenfalls einzuleitende Massnahmen.
Ausgangslage
- Gefährdungsmeldungen von Kindergarten, Schulen, Drittpersonen
- Aufträge von Gerichten (Obhutszuteilungen, Sorgerechtsabklärungen)
- Abklärungen bezüglich Besuchs- und Ferienrecht
- Meldung der Polizei zur Abklärung der Notwendigkeit von Kindesschutzmassnahmen
- Pflegeplatzabklärungen