Professioneller Beistand/Vormund
In Einzelfällen können die verordneten Beistandschaften nach ZGB Art. 308 oder eine Vormundschaft für Kinder sehr zeit- und arbeitsintensiv sein.
Als freiberufliche Mandatsträgerin ist es mir möglich, den individuellen Bedürfnissen der Familie zu begegnen und dabei das Kindswohl im Auge zu behalten.
Selbstverständlich können Sie auf meine Fachkompetenz und meine vielfältige Erfahrung im zivilrechtlichen Kindesschutz zählen.