Der Lösung ist es egal wie das Problem entstanden ist.

 

Insoo Kim Berg

Jedes Ding hat drei Seiten. Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe, und eine, die wir beide nicht sehen.

 

Paul Watzlawick

Inmitten von Schwierigkeiten liegen oft Möglichkeiten….

 

Albert Einstein

Nimm immer zuerst die Person in ihren Ressourcen wahr!

 

Insoo Kim Berg

Hilf es mir selbst zu tun.

 

Maria Montessori

Abrechnung

Die Rechnungsstellung für SPF erfolgt in der Regel monatlich und hat eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Zivilrechtliche Mandate werden in der Regel viertel- oder halbjährlich abgerechnet. In sich geschlossene Abklärungen nach Beendigung.

Stundenansatz

Wie bisher verrechne ich 120.–/Stunde. Dies gilt für die Arbeit mit der Familie; interdisziplinäre Zusammenarbeit; Berichte; Telefonate und Wegzeit. Weitere Spesen fallen nicht an. Vereinbarte Termine, welche regelmässig auf das Wochenende fallen (z.B. begleitetes Besuchsrecht) werden mit 140.–/Stunde verrechnet.

Pauschalen

Fallaufnahme: 90.–
Administrationspauschale: 30.– (Monat)

Verpasste Termine

Erfolgt die Absage eines Termins nicht mindestens 24h vorher, stelle ich dem Auftraggeber CHF 60.– in Rechnung.
Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Benachrichtigung nicht eingehalten, muss ich leider eine ganze Stunde plus Wegzeit (zur Zeit CHF 120.–/Stunde) verrechnen.
Diesen Betrag können Sie allenfalls den Betreffenden in Rechnung stellen bzw. von der Sozialhilfe abziehen, analog zu verpassten Arztterminen.