Abrechnung
Die Rechnungsstellung für SPF erfolgt in der Regel monatlich und hat eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Zivilrechtliche Mandate werden in der Regel viertel- oder halbjährlich abgerechnet. In sich geschlossene Abklärungen nach Beendigung.
Stundenansatz
Wie bisher verrechne ich 120.–/Stunde. Dies gilt für die Arbeit mit der Familie; interdisziplinäre Zusammenarbeit; Berichte; Telefonate und Wegzeit. Weitere Spesen fallen nicht an. Vereinbarte Termine, welche regelmässig auf das Wochenende fallen (z.B. begleitetes Besuchsrecht) werden mit 140.–/Stunde verrechnet.
Pauschalen
Fallaufnahme: 90.–
Administrationspauschale: 30.– (Monat)
Verpasste Termine
Erfolgt die Absage eines Termins nicht mindestens 24h vorher, stelle ich dem Auftraggeber CHF 60.– in Rechnung.
Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Benachrichtigung nicht eingehalten, muss ich leider eine ganze Stunde plus Wegzeit (zur Zeit CHF 120.–/Stunde) verrechnen.
Diesen Betrag können Sie allenfalls den Betreffenden in Rechnung stellen bzw. von der Sozialhilfe abziehen, analog zu verpassten Arztterminen.