Kindesvertretung
Was tut eine Kindesvertretung? Warum braucht es einen Kinderanwalt?
In den Leitlinien des Europarats finden sich folgende Erläuterungen dazu (Art.37 ff).
37. In Verfahren, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder anderen beteiligten Parteien besteht oder bestehen könnte, sollten Kinder das Recht haben, sich in eigenem Namen von einem Rechtsbeistand vertreten zu lassen.
38. Kinder sollten unter denselben oder unter weniger strengen Voraussetzungen als Erwachsene Zugang zu freiem Rechtsbeistand haben.
39. Rechtsanwälte, die Kinder vertreten, sollten in Kinderrechten und damit verbundenen Themen geschult und bewandert sein, sich regelmässig umfassend fortbilden und in der Lage sein, mit Kindern auf deren Verständnisebene zu kommunizieren.
40. Kinder sollten als vollwertige Mandanten mit ihren eigenen Rechten angesehen werden und Rechtsanwälte, die Kinder vertreten, sollten deren Meinung vortragen.
41. Rechtsanwälte sollten dem Kind alle erforderlichen Informationen und Erklärungen zu den möglichen Folgen der Standpunkte und/oder Meinungen, die es vertritt, geben.
42. Im Fall von Interessenkonflikten zwischen Eltern und Kindern sollte die zuständige Behörde entweder einen Prozesspfleger (guardian ad litem) oder einen anderen unabhängigen Vertreter bestellen, der die Ansichten und Interessen des Kindes vertritt.
43. Besonders in Verfahren, in denen die Eltern, Familienmitglieder oder Betreuer die mutmasslichen Täter sind, sollten eine angemessene Vertretung sowie das Recht auf Vertretung unabhängig von den Eltern garantiert sein.